Einige Güter sind so sperrig, dass es in Logistikfirmen und Speditionen extra Langgut Lagersysteme für sie gibt. So ist es nicht verwunderlich, dass auch der Versand dieser Güter besonderer Regelungen bedarf. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Sperrgut für das Ausland
Nicht alle Waren passen in ein normales Päckchen oder Paket. Passt ein zu versendender Gegenstand nicht in einen Karton, handelt es sich bei diesem normalerweise um sogenanntes Sperrgut. Dieses wird von unterschiedlichen Anbietern in Deutschland ins Ausland verschickt. Das erfolgt normalerweise relativ problemlos, wenn die Ware dafür entsprechend vorbereitet wird – allerdings verlangen die meisten Anbieter dafür einen entsprechenden Sperrgutzuschlag. Alles Wichtige zum Thema Sperrgut stellen wir nachfolgend genauer vor.
Soll Sperrgut ins Ausland verschickt werden, müssen hierfür verschiedene Vorgaben berücksichtigt werden. Viele der großen Paketdienstleister in Deutschland bieten auch einen Versand von Sperrgut an, wie zum Beispiel Hermes, GLS oder auch DHL. Bei FedEX, USP oder DPD ist der Versand hingegen nicht möglich – hier bietet sich als Alternative ein Frachtversand an. Dieser lohnt sich allerdings aus kostentechnischer Sicht meist erst, wenn größere Warenmengen nach Übersee versandt werden sollen. Am besten ist es daher, vor einem Versand das Angebot verschiedener Dienstleister miteinander zu vergleichen, um das passende zu finden.
Was zählt als Sperrgut?
Grundsätzlich sind die maximalen Gewichte und Größe für Sperrgüter von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich: So kann die Größe zwischen 120 cm Länge und 360 cm liegen, auch die Gewichtsangaben reichen von 20 bis 40 kg oder mehr. Es gibt jedoch noch weitere Aspekte, welche Waren zu Sperrgütern machen. Hierfür betrachtet man am besten sein Versandgut selbst: Ist es rund oder quadratisch oder weist es eine sehr unübliche Form auf? Kann es als normales Paket verschickt werden? Oft zeigt sich von allein, dass man es mit Sperrgut zu tun hat – zum Beispiel dann, wenn eine Form nicht gewöhnlich gelagert oder gestapelt werden kann und beim Transport auf mehr Platz angewiesen ist. Das bedeutet, dass der Versanddienstleister weniger Produkte dieser Art in seinen Transportfahrzeugen mitführen kann und daher auch höhere Kosten verlangt.
Wie der Name bereits verrät, können Sperrgüter durchaus sehr unhandlich sein. Dementsprechend kompliziert ist manchmal auch die Berechnung der Größe. Hier kann man sich aber ganz einfach am sogenannten Gurtmaß orientieren. Die Formel zur Berechnung lautet: Lange Seite + Breite x2 + Höhe x2 = Gurtmaß. Die Maße von 100 x 50 x 50 cm würden somit ein Gurtmaß von 300 cm ergeben. Wem dies noch immer zu schwierig ist, kann auch im Internet kostenlose Gurtmaßrechner nutzen. Wichtig: Sofern die Güter auf einer Palette transportiert werden, muss auch diese mit einberechnet werden. Auch sie zählt zur Sendung.
Wann wird es erforderlich, Sperrgut zu versenden?
Grundsätzlich gibt es keine fixen oder pauschalen Voraussetzungen, anhand deren man festlegen könnte, wann Güter als Sperrgüter zählen. Generell kann man sich jedoch an den folgenden Punkten orientieren:
– Das Paket hat eine ungewöhnliche Form oder Teile stehen ab
– Die Paketform ist weder rund noch quadratisch oder anderweitig kompakt
– Die Verpackung besteht nicht aus Papier oder Pappe
– Das maximale Gewicht des Pakets wird überschritten.
Wie kann man Sperrgut versenden?
Ganz egal, welche Waren man verschicken möchte und welche Versandart hierfür genutzt wird – die passende Verpackung spielt dabei eine tragende Rolle. Einerseits wird auf diese Weise sichergestellt, dass die Ware ihr Ziel ohne Schäden erreicht. Andererseits lässt sich auch nicht ausschließen, dass schlecht verpacktes Sperrgut zu Verzögerungen beim Transport führt oder sogar die Zustellung verhindert. Wann immer es also möglich ist, sollte Sperrgut in einen Karton verpackt werden, in dem die Ware vollständig verpackt werden kann. Gerade, wenn es sich um unförmige Objekte handelt, ist das jedoch häufig leichter gesagt als getan. Oft muss man dann etwas improvisieren, um die Ware dennoch in einen Karton zu bekommen – es lohnt sich jedoch. Hierfür dürfen auch Kartons zugeschnitten werden, sofern die Ware dadurch ausreichend geschützt und stabil verpackt wird.
Tipps für die Verpackung
Zusätzlich lässt sich Füllmaterial nutzen, um Hohlräume im Inneren aufzufüllen. Das Sperrgut kann darüber hinaus mit mehreren Schichten aus Luftpolsterfolie oder Papier eingewickelt werden. Wählen Sie die Menge dafür so, dass das Füllmaterial die Ware fest in seinem Versandkarton fixiert, aber dennoch gut vor Stößen von außen geschützt ist.
Sofern das Sperrgut sehr unhandlich, instabil oder auch schwer ist, kann es darüber hinaus erforderlich sein, die Ware auf eine Palette zu stellen, damit sie beim Transport nicht umkippt. Hierfür ist es allerdings nötig, die Ware mit Spanngurten oder anderen Hilfsmitteln darauf zu befestigen.
Die zulässige Größe lässt sich beim Versand von Sperrgut anhand des Gurtmaß berechnen. Je nach Versanddienstleister sind die maximal zulässigen Maße beim Versand von Sperrgut recht unterschiedlich. Deshalb ist es zu empfehlen, hier im Vorfeld genau zu kakulieren.
Zoll für Sperrgut
Speziell beim Sperrgutversand ins Ausland spielt auch das Thema Zoll eine entscheidende Rolle. Hierfür gelten gewisse Auflagen, die es zu berücksichtigen gilt. Zunächst gilt bei Sendungen ins Ausland ein Unterschied zwischen dem Versand innerhalb und außerhalb der EU.
Bei einem Versand von Sperrgut innerhalb der EU ist prinzipiell keine Verzollung erforderlich. Das bedeutet, dass dann auch keine Zollinhaltserklärung abgegeben werden muss. Dies heißt jedoch wiederum nicht, dass die Warensendung nicht vom Zoll überprüft oder sogar geöffnet werden kann, sofern dieser den Verdacht hat, dass es sich um verbotene Ware handelt. Für den Paketversand außerhalb Europas sind je nach Wert und Gewicht der Ware unterschiedliche Zolldokumente erforderlich